Bisexuelle Männer in der Gesellschaft: Eure Erfahrungen212
Wie sieht die Gesellschaft bisexuelle Männer, können Männer…Wie sieht die Gesellschaft bisexuelle Männer, können Männer, insbesondere, diese Tendenzen in der Gesellschaft zum Ausdruck bringen oder wird dies für sie eine Katastrophe sein?
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Habt ihr schon einmal Pornos auf Arbeit geschaut?102
Hand auf's Herz: Habt ihr schon einmal auf Arbeit heimlich Pornos…Hand auf's Herz: Habt ihr schon einmal auf Arbeit heimlich Pornos geschaut? Oft gibt es direkt im Arbeitsvertrag ein Verbot der privaten Internetnutzung.
Warum solltest Du Deinen Job verlieren, nur weil Du in einem Porno mitspielen willst und den vielleicht, aber auch nur sehr vielleicht Dein AG sieht?
In Deiner Freizeit kannst Du schließlich machen was Du willst! Du solltest nur vielleicht nicht unbedingt das Firmenlogo auf den Schwanz tattoowiert haben.
Nein, das ist falsch! Hat er etwa einen kirchlichen Arbeitgeber sieht es schon ganz anders aus! Besteht dann auch kein Kündigungsschutz nach dem KSchG gilt nur § 242 BGB! Da ist der Prozess bereits verloren! Hat er einen besonderen Vermittlungsauftrag ist eine Kündigung sehr leicht! Wenn er Arbeitnehmer ist!
Ist er kein Arbeitnehmer und etwa wirtschaftlich abhängig, dann bedarf es schon keiner Kündigung! Und selbst wenn doch: Mal §§ 4, 7 KSchG nachsehen, die immer gelten!!
Wer in einem Porno mitspielt, der öffentlich gezeigt wird, des sollte auch die Eier in der Hose haben und dazu stehen.
Nicht nur der Arbeitgeber auch Freunde, Bekannte, Nachbarn und auch die Familie können das sehen
Nunja, wenn Du Skrupel hast lasse es, das Netz vergisst nichts und Du kannst vor der Kamera nicht ungehemmt agieren!!! Sicher kann Dir in einem "normalen" Arbeitsverhältnis rechtlich wenig passieren. Aber die Auswirkungen können anderer Art sein, Beförderung usw. Und was der Filmende dann wirklich mit den Clips macht weißt Du nie.
Wir regeln dies so das bei uns, wenn wir Clips drehen die Möglichkeit besteht ne Maske oder ähnliches zu tragen, bzw. ich das Gesicht elektronisch unkenntlich machen. Ist für den Schneidenden aber ne Mörderarbeit und somit bevorzugen wir Herrn die mit dem Zeigen kein Problem haben.
Bei deutschen Amateurclipplattformen ist es übrigens unmöglich Clips zu veröffentlichen wenn die Mitwirkenden nicht explizit (sogenannter ID-Shot) damit einverstanden sind, es sei denn das Gesicht ist unkenntlich gemacht.
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